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Hinweise zur Produkthaftung

bei Fenstern und Fenstertüren

Gemäß der im Produkthaftungsgesetz definierten Haftung des Herstellers (§ 4 ProdHaftG) für seine Produkte sind die nachstehenden Hinweise zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht:

Fehlgebrauch:

Fehlgebrauch eines Fensters liegt vor, wenn das Fenster nicht seiner bestimmungsgemäßen Verwendung genutzt, bedient oder verbaut wird, z.B.: